Der geheime Impf-Vertrag

 

 

Schweinegrippe Der geheime Impf-Vertrag

mit Pharmahersteller Glaxo-SmithKline

Als hätten wir die Schweinegrippe kommen sehen: Bereits 2007 bereitete sich Deutschland auf eine Pandemie vor. Hintergrund war damals die Ausbreitung der Vogelgrippe.

 

BILD liegt der Geheimvertrag mit Pharmahersteller Glaxo­SmithKline (GSK) vor. Er wurde aktiviert, als die Schweinegrippe-Pandemie begann.

BILD druckt Auszüge aus dem „Vertrag des Bundes und der Länder mit GSK über die Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffs für die Bundesländer“.

 

MENGE

„GSK bietet allen Ländern ... die Möglichkeit ... 25 % ihrer in Dresden produzierten Pandemie-Impfstoffe, jedoch maximal die für die Versorgung von 50 % der deutschen Bevölkerung erforderliche Menge zu erwerben.“

Bedeutet: Höchstens die Hälfte der Deutschen wird versorgt.

 

PREIS

„Der Kaufpreis ... beträgt 7,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Dosis, wobei 1,00 zuzüglich Umsatzsteuer auf die Antigen-Komponente und 6,00 Euro ... auf die Adjuvans-Komponente entfallen.“

Bedeutet: Der Impfstoff selbst kostet pro Dosis nur 1 Euro, der Wirkverstärker ist das, was teuer ist.

 

LIEFERZEIT

Es wird vereinbart, dass „eine Verpflichtung seitens GSK zur Bereitstellung der theoretisch berechneten wöchentlichen Produktionsmenge des Pandemie-Impfstoffes innerhalb einer bestimmten Zeit nicht besteht.“

Bedeutet: GSK braucht keine Lieferzeiten einzuhalten.

 

NEBENWIRKUNGEN

„Die Länder stellen GSK ... frei von Schadensersatzansprüchen Dritter, Verlusten oder finanziellen Aufwendungen, die aus Ansprüchen und Klagen gegen sie entstehen.“

Bedeutet: Treten unerwartet schwere Nebenwirkungen auf, haftet der Hersteller nur sehr eingeschränkt. Bei Klagen trägt das jeweilige Bundesland die Hauptverantwortung.

 

GEHEIMHALTUNG

„Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln.“

LAUFZEIT

Der Vertrag „... endet mit seiner Abwicklung in dem ersten Pandemiefall oder am 31.12.2012, falls bis dahin kein akuter Pandemiefall vorliegt.“

Quelle:  bild.de